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Ärztliche Weiterbildung
Nach der aktuellen Weiterbildungsordnung von 2005 verfügen wir über folgende Weiterbildungsermächtigungen:
- Dr. med. N.-W. Müller und Dr. med. V. Kühlkamp gemeinsam über die volle Weiterbildungsermächtigung in der Basisweiterbildung Innere Medizin und Allgemeinmedizin (36 Monate)
- Dr. med. N.-W. Müller über die volle Weiterbildungsermächtigung im Schwerpunkt Innere Medizin und Pneumologie (36 Monate)
- Dr. med. N.-W. Müller über die volle Weiterbildungsermächtigung in der Zusatzbezeichnung Schlafmedizin (18 Monate)
- Dr. med. V. Kühlkamp über eine Weiterbildungsermächtigung im Schwerpunkt Innere Medizin und Gastroenterologie über 24 Monate (die volle Weiterbildungsermächtigung ist beantragt, die Richtzahlen sind erfüllt).
- Daraus ergibt sich auch die Möglichkeit, den Facharzt für Innere Medizin (60 Monate) zu erwerben (Basisweiterbildung + je 12 Monate in den Schwerpunkten Pneumologie und Gastroenterologie).
Ihre Weiterbildung ist durch ein umfangreiches Curriculum geregelt. Wir legen großen Wert darauf, dass Sie alle Weiterbildungsinhalte gut und gründlich vermittelt bekommen.
Wir pflegen eine flache Hierarchie uns stehen Ihnen jederzeit als Ansprechpartner in Fragen der Weiterbildung zur Verfügung.
Das Curriculum über die Weiterbildung in der Abt. für Innere Medizin des St. Franziskus-Hospitals Ahlen finden Sie HIER.



