Qualitätsberichte: Wir schaffen Transparenz

Gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V sind alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet, im Abstand von zwei Jahren, erstmals im Jahr 2005 für das Jahr 2004 einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. In einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen, dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. und der Deutschen Krankenhausgesellschaft unter Beteiligung der Bundesärztekammer sowie des Deutschen Pflegerates wurden Inhalt und Umfang des strukturierten Qualitätsberichts festgelegt. Selbstverständlich erfüllt das St. Franziskus-Hospital Ahlen diese gesetzlichen Vorgaben.

Darüber hinaus steht der Qualitätsbericht, der im Rahmen der Zertifizierung nach proCum Cert und KTQ erstellt worden ist, ebenfalls zum Download als PDF bereit:

Qualitätsbericht 2004

Qualitätsbericht 2006 nach KTQ und proCum Cert

Qualitätsbericht 2008

Qualitätsbericht 2010 nach KTQ und proCum Cert