Informationen SARS-CoV-2

Desweiteren sind folgende Bedingungen zu beachten:

  • Bei Covid-positiven Patienten sind Besuche innerhalb der o.g. Regelungen nur unter strengen Hygienemaßnahmen und nach individueller Absprache mit dem Stationspersonal möglich.
  • Ausnahmeregelungen über die allgemeine Besuchsreglung hinaus sind im begründeten Einzelfall möglich. Diese Einzelfälle gelten z.B. bei schwerst-kranken oder sterbenden Patienten, bei der Entbindung für den Kindsvater oder Geburtsbegleitung, zur Abwendung deliranter Zustände bei sonst nicht führbaren Patienten, wenn zur Klärung komplexer Situationen Angehörige benötigt werden oder wenn zur Klärung komplexer Situationen Angehörige benötigt werden.
  • Über Ausnahmeregelungen entscheiden die behandelnden Ärzte. Die Zahl der Besuche und die Dauer des Besuchsrechtes sind dabei individuell genau festzulegen.
  • Das Besuchsrecht wird in ORBIS unter „Besuchsregelung“ hinterlegt.
  • Als Besucher beachten Sie die Zugangsbeschränkungen s.u.. Von Ihnen als Besucher darf keine Ansteckungsgefahr ausgehen.
  • Alle Besucher müssen während des gesamten Aufenthaltes eine FFP-2-Maske tragen und die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen (u.a. Mindestabstand auch im Zimmer, Händedesinfektion) einhalten.
  • Wer die Maßnahmen und Regularien nicht einhält, erhält sofort Besuchsverbot.
  • Auch innerhalb des Hauses tätige Mitarbeiter dürfen keine privaten Patientenbesuche außerhalb dieser Regelungen machen.
  • Die Besuchsregularien sind auch außerhalb des Klinikgebäudes einzuhalten. Es ist Patienten nicht gestattet, während der stationären Behandlung das Krankenhaus zu verlassen, um sich unter Umgehung der o.g. Regeln außerhalb mit Besuchern zu treffen.

 

Das Direktorium

Evaluationsbogen für Patient:innen

Sehr geehrte Patienten, 

bringen Sie gerne den schon ausgefüllten Evaluationsbogen zusammen mit Ihrem negativen Testergebnis zum ambulanten Termin im St. Franziskus-Hospital Ahlen mit. 

Herzlichen Dank.

bitte herunterladen und beidseitig ausdrucken!