Freitag, 12.06.2026

Ein düsterer Ausblick in die Zukunft: St. Franziskus-Hospital Ahlen symbolisch „dichtgemacht“

Am Mittag des 12. Juni 2026 blieb das Ahlener Krankenhaus wie viele andere Häuser auch geschlossen – zeitweise, symbolisch und (erstmal) nur am Haupteingang. Das sollte einen Vorgeschmack geben auf das, was an Auswirkungen durch das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV BStabG) befürchtet wird.

Rund einhundert Mitarbeitende protestierten gegen das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

So viele Mitarbeitende wie möglich hatten alles gegeben, um sich am Haupteingang zu versammeln und an der symbolischen Schließung des Krankenhauses teilzunehmen. Rund einhundert von ihnen hatten es geschafft und sich an der Tür an der einstweiligen Sperrung des Haupteinganges beteiligt, ohne dass die Betreuung der Patienten darunter litt.

Der Protest war Teil eines Aktionstages, der auf die gravierenden Folgen für die Krankenhäuser, für die Versorgungssicherheit der Bevölkerung sowie für die Mitarbeitenden in den Einrichtungen aufmerksam machen sollte. Zwar erwirtschaften die drei Krankenhäuser der St. Franziskus-Stiftung in Ahlen, Beckum und Hamm bisher (noch) positive Betriebsergebnisse. Die Auswirkungen des Gesetzes sind aber vielfältig, massiv und werden in der Öffentlichkeit immer noch unterschätzt.

Auf den Punkt gebracht: Die Krankenhäuser in Deutschland verlieren auf einen Schlag 8.600.000.000 €. Das ist ein Erlösverlust von acht Prozent. Die Summe setzt sich aus hauptsächlich zwei Teilen zusammen: Zum einen entfällt ein bisher gewährter Inflationsausgleich von zusammen vier Milliarden Euro am 01. November. Zum anderen belastet der erwartete Verlust durch das GKV-Spargesetz die Krankenhäuser mit weiteren 4,6 Milliarden Euro.

Krankenhäuser können ihre Preise nicht selbst bestimmen. Das seit 2022 durch die Inflation gewachsene Milliardendefizit können die Klinikträger nur durch Verzehr von Rücklagen oder Kredite ausgleichen. Doch stattdessen werden für die Krankenhäuser diese massiven Kürzungen festgelegt. Zudem sollen Tariferhöhungen der Mitarbeitenden nicht mehr voll finanziert werden. Das GKV-Spargesetz setzt so in den nächsten vier Jahren jedes zweite Krankenhaus aufs Spiel: Ein Gutachten prognostiziert, dass durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bis zum Jahr 2030 für 49 Prozent der Kliniken der Ausfall durch Insolvenz wahrscheinlich wird.

Jeder zehnte Arbeitsplatz im Krankenhaus wird auf diese Weise gefährdet. Durch den hohen Teilzeitanteil bedeutet dass, das sogar mehr als jede:r zehnte Beschäftigte betroffen ist. Dass kommende Tariferhöhungen nicht mehr refinanziert werden sollen, wird diesen Prozess beschleunigen. Diese Bundesregierung spart also auf Kosten der Klinikbeschäftigten.

Das alles werden auch die Patienten mehr als deutlich zu spüren bekommen. Längere Wartezeiten, längere Wartelisten, längere Wege: Der erzwungene Personalabbau führt in eine schlechtere Patientenversorgung. Sehr viele Krankenhausträger (insbesondere die freigemeinnützigen Träger) werden in echte Existenznot geraten und können dann schlicht nicht mehr weiterarbeiten wie bisher. Sie sind gezwungen, die verlustbringenden Abteilungen zuerst zu schließen – in der Regel also Geburtshilfen, Kinder- und Jugendmedizin sowie möglicherweise auch die Palliativ-Abteilungen oder auch die Geriatrien.

Und schließlich wird diese Situation auch die Kommunen treffen. Schon jetzt wenden die Kommunen jedes Jahr rund fünf Milliarden Euro auf, um ihre Krankenhäuser finanziell abzustützen. Freigemeinnützige oder private Träger haben solche Ressourcen nicht. Mit dem nun drohenden Erlösverlust von acht Prozent werden die Krankenhäuser flächendeckend in eine wirtschaftliche Notlage gebracht. Wenn in dieser Lage Träger finanziell überfordert werden und ihr Haus aufgeben, müssen die Kommunen für die Daseinsvorsorge einspringen. Angesichts der Tatsache, dass allein in NRW die Kommunen neun Milliarden Euro Schulden haben und nur noch zehn Kommunen einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen können, wird daraus eine Überforderung der öffentlichen Hand.