Montag, 21.11.2022

Zum Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ wurden Interessierte umfassend in der Cafeteria des St. Franziskus-Hospitals Ahlen von den Experten des Krankenhauses sowie die Hospizbewegung im Kreis Warendorf e.V. informiert

Eine schriftliche, verbindliche Vorsorgevollmacht, ergänzt um eine Patientenverfügung ist für jeden erwachsenen Menschen empfehlenswert und besonders im Krankheitsfall von Vorteil. Doch worauf sollte man achten, wenn man solche Schriftstücke verfasst?

„Um die richtige rechtliche Vorsorge zu treffen ist eine gute und persönliche Beratung vorab eine sehr gute Empfehlung, die wir auch in der Hospizbewegung im Kreis Warendorf e.V. anbieten, “ so Johannes Horstmann, Koordinator in der Hospizbewegung im Kreis Warendorf.

Weitere Fragen der Interessierten waren z.B.:

„Kann mein Umfeld meine Werte und meine Haltung anhand meiner Patientenverfügung klar erkennen? Was sollte in der Vollmacht geregelt werden? Erkennen auch Geldinstitute die Vollmacht an? Unterliegen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht einer Form? Was sollte bei der Auswahl des Bevollmächtigten beachtet werden?“

Diese und andere Fragen wurden von den Experten an dem Abend beantwortet. Am Podium beteiligten sich Dr. med. Norbert-Wolfgang Müller, Chefarzt der Inneren Medizin I und Ärztlicher Direktor des St. Franziskus-Hospitals, Johannes Horstmann, Koordinator in der Hospizbewegung im Kreis Warendorf und Pater Hermann-Joseph Schwerbrock, Seelsorger am St. Franziskus-Hospital Ahlen. Weiter klärten sie über die wichtige Form und Auseinandersetzung zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auf.

Auch die Notfallreglung für Ehegatten wurde kurz erklärt. Dieses Gesetz tritt ab dem 01.01.2023 in Kraft und räumt den jeweiligen Ehegatten zukünftig für den Notfall ein gegenseitiges Vertretungsrecht im Bereich der Gesundheitssorge ein, das allerdings an enge Voraussetzungen gebunden ist und nur maximal sechs Monate gilt. Das bedeutet, sollte ein Ehegatte aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls seine eigenen Angelegenheiten gegenüber Ärzten, der Krankenkasse, einem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung nicht alleine regeln, so darf der andere Ehegatte in diesem eng gesteckten Rahmen für ihn tätig werden. 

Nach den Stellungnahmen gab es ausreichend Zeit und Raum für Fragen und Diskussionen. Die Moderation übernahm Jürgen Ribbert-Elias, Leiter des Qualitätsmanagements und Sprecher des Ethikkomitees am St. Franziskus-Hospital.