Ärztliche Weiterbildung

Nach der aktuellen Weiterbildungsordnung verfügen wir über folgende Weiterbildungsermächtigungen:

  • Dr. med. N.-W. Müller und Dr. med. V. Kühlkamp gemeinsam über die volle Weiterbildungsermächtigung in der Basisweiterbildung Innere Medizin und Allgemeinmedizin (36 Monate)
  • Dr. med. N.-W. Müller über die volle Weiterbildungsermächtigung im Schwerpunkt Innere Medizin und Pneumologie (36 Monate)
  • Dr. med. N.-W. Müller über die volle Weiterbildungsermächtigung in der Zusatzbezeichnung Schlafmedizin (18 Monate)
  • Dr. med. V. Kühlkamp über die volle Weiterbildungsermächtigung im Schwerpunkt Innere Medizin und Gastroenterologie über 36 Monate
  • Daraus ergibt sich auch die Möglichkeit, den Facharzt für Innere Medizin (60 Monate) zu erwerben (Basisweiterbildung + je 12 Monate in den Schwerpunkten Pneumologie und Gastroenterologie).

Ihre Weiterbildung ist durch ein umfangreiches Curriculum geregelt. Wir legen großen Wert darauf, dass Sie alle Weiterbildungsinhalte gut und gründlich vermittelt bekommen.
Wir pflegen eine flache Hierarchie und stehen Ihnen jederzeit als Ansprechpartner in Fragen der Weiterbildung zur Verfügung.