Die Patientenverfügung

  • Was ist, wenn ich im Falle einer schweren Erkrankung meinen Willen nicht mehr äußern kann?
  • Wird man mich mit Apparaten und Schläuchen am Leben erhalten, obwohl ich das nicht mehr will?
  • Oder wird man mich zu früh aufgeben, obwohl ich auf jeden Fall um mein Leben kämpfen will?
  • Wer sorgt dann dafür, dass in meinem Sinne gehandelt wird?

Solche oder ähnliche Gedanken beschäftigen viele Menschen. Mit der Erstellung einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie Ihre Wünsche für den Fall, dass Sie diese selbst nicht mehr äußern können, festhalten.

Ihre auf diesem Wege geäußerten Wünsche sind nach aktueller Rechtsprechung verbindlich und – sofern sie auf die gegebene Situation zutreffen - zu beachten.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, wer Ihre Interessen vertreten soll, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Am besten hinterlegen Sie diese Papiere bei einer gut erreichbaren Vertrauensperson.

Bitte weisen Sie bei der Aufnahme in ein Krankenhaus das behandelnde Personal auf das Vorliegen einer Patientenverfügung und/oder einer Vorsorgevollmacht hin. Idealerweise lassen Sie eine Kopie davon in der Patientenakte hinterlegen.

Hilfestellung zur Erstellung einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht finden Sie z.B. an vielen Stellen im Internet. Beachten Sie aber, dass dort nur Beispiele genannt werden können, die Ihren eigenen Vorstellungen keineswegs entsprechen müssen. Am besten hilft Ihnen eine persönliche Beratung, Ihre Bedürfnisse zu formulieren.